Die Karin Abt-Straubinger-Stiftung unterstützt künstlerische Projekte im Bereich der Bildenden Kunst: Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Video, Neue Medien und Installation. Die Förderung erfolgt projektbezogen. Es können Anträge sowohl für Einzel- als auch Gruppenprojekte bzw. dazugehörige Publikationen gestellt werden. Die Förderung erfolgt finanziell und ideell. Es gibt keine Altersbeschränkung. Förderanträge können jederzeit bei der Stiftung gestellt werden. Die Entscheidung fällt der Vorstand der Stiftung in der Regel vier Mal im Jahr (März, Juni, September, Dezember).
Einschränkungen / Besonderes:
–
Ausgelobter Preis:
Die Stiftung übernimmt maximal 50% der Projektkosten.
Deadline:
15.12.2009
Weitere Infos:
http://www.karin-abt-straubinger-stiftung.de/